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   OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12   

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OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,16620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.06.2013 - 4 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,16620)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 (https://dejure.org/2013,16620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VIII; Art. 3 Abs. 1 GG
    Geltung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Geltung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltung des Grundsatzes der Abgabengerechtigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3387
  • DÖV 2013, 823
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12
    Es gilt daher auch für die Erhebung von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.3.1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Teil III § 6 Rn. 496 f).

    Dieser ist bei einer Kostenbeitragstaffelung nach dem Einkommen der Kostenbeitragspflichtigen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII gewahrt, wenn auch der in Relation zu dem Umfang der Leistung des Jugendhilfeträgers höchste Kostenbeitrag die anteilsmäßigen rechnerischen Kosten dieser Leistung nicht übersteigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.3.1998 - 1 BvR 178/97 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Teil III § 6 Rn. 496 f), da unter dieser Voraussetzung allen Kostenbeitragspflichtigen im Ergebnis ein vermögenswerter Vorteil zugewendet wird und auch die Kostenbeitragspflichtigen, die einen relativ hohen Kostenbeitrag zahlen, nicht zusätzlich und voraussetzungslos zur Finanzierung allgemeiner Lasten und vor allem nicht zur Entlastung sozial schwächerer Kostenbeitragspflichtiger herangezogen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.3.1998 - 1 BvR 178/97 -).

  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12
    Das Verwaltungsgericht hat zwar zutreffend festgestellt, dass das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz (NKAG) hier nicht anwendbar ist, weil Kostenbeiträge für die Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII, deren Erhebung Gegenstand der KBS ist, keine Steuern, Gebühren oder Beiträge im Sinne des § 1 NKAG, insbesondere keine Benutzungsgebühren im Sinne des § 5 NKAG, die für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben werden, sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.4.1997 - 5 C 6.96 -, FEVS 48, 16, zu der Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für Kindertageseinrichtungen; Wiesner, SGB VIII, 4. Aufl. 2011, § 90 Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2009 - 4 ME 3/09

    Möglichkeit einer aufschiebenden Wirkung bei der Anforderung von öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12
    Allerdings handelt es sich auch bei Kostenbeiträgen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII um (auch) der Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe dienende öffentliche Abgaben (vgl. Senatsbeschluss vom 20.1.2009 - 4 ME 3/09 - zu der vom Senat bejahten Frage, ob Kostenbeiträge gemäß §§ 91 ff. SGB VIII öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind) "eigener Art" (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 9.7.2012 - 12 A 778/12 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Teil III § 6 Rn. 496 a; Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 90 Rn. 1; Wiesner, SGB VIII, § 90 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2012 - 12 A 778/12

    Vornahme einer sozialen Staffelung sowie Berücksichtigung der wirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.06.2013 - 4 LA 102/12
    Allerdings handelt es sich auch bei Kostenbeiträgen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII um (auch) der Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe dienende öffentliche Abgaben (vgl. Senatsbeschluss vom 20.1.2009 - 4 ME 3/09 - zu der vom Senat bejahten Frage, ob Kostenbeiträge gemäß §§ 91 ff. SGB VIII öffentliche Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind) "eigener Art" (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 9.7.2012 - 12 A 778/12 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Teil III § 6 Rn. 496 a; Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 6. Aufl. 2009, § 90 Rn. 1; Wiesner, SGB VIII, § 90 Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18

    Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung;

    Die vom Kreistag des Antragsgegners am 22. Juni 2009 beschlossene Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Berufungszulassungsbeschluss vom 21. Juni 2013 (- 4 LA 102/12 -, juris) als rechtswidrig erachtet, weil danach in einem Teil der durch sie geregelten Fälle Kostenbeiträge festzusetzen waren, die den Wert der Leistung erheblich überstiegen.

    So hat er nach den Beschlüssen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2013 (Az. 4 LA 102/12) und vom 29. September 2015 (Az. 4 LB 149/13) die beanstandeten Regelungen jeweils rückwirkend geändert.

    Eine Kostenüberdeckung ergibt sich entgegen der Auffassung der Antragsteller auch nicht daraus, dass der Antragsgegner auf der Grundlage der damals geltenden Satzung in den Jahren bis 2013 zum Teil Kostenbeiträge je Betreuungsstunde erhoben hat, die seine anteilsmäßigen rechnerischen Kosten je Betreuungsstunde überstiegen und daher kostenüberdeckend gewesen sind, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2013 (Az. 4 LA 102/12) festgestellt hat.

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2020 - 10 LC 402/18

    Annexantrag; Erstattungsanspruch; Erstattungsanspruch, öffentlich-rechtlicher;

    Die Erhebung der Kostenbeiträge erfolgte ursprünglich auf Grundlage der Satzung des Beklagten über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege vom 22. Juni 2009, deren Nichtigkeit das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Berufungszulassungsbeschluss vom 21. Juni 2013 (- 4 LA 102/12 -, juris Rn. 2) feststellte.
  • VGH Hessen, 04.03.2014 - 5 C 2331/12

    Freistellung der Halbtagsnutzung von Kindertagesstätten von Kostenbeiträgen

    Regelmäßig decken die Kostenbeiträge nämlich lediglich einen Bruchteil der Betriebskosten von Tageseinrichtungen für Kinder, während der überwiegende Teil der Betriebskosten von öffentlichen Kassen, insbesondere durch das Land (vgl. § 32 HKJGB und die Verordnung zur Förderung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung vom 17. Dezember 2007 [GVBl 1, 942 ff.]) getragen wird (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 -, NJW 2013, 31387; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 -, KStZ 2006, 34; Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2013, § 6 Rn. 496a; Hofmeister, Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, 2. Aufl. 2012, § 31, 2.).

    Ein Verstoß gegen diese Grundsätze liegt erst dann vor, wenn das Entgelt die anteilmäßigen rechnerischen Kosten der staatlichen Leistung erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 -, NJW 2013, 3387; Brüning, a.a.O., § 6 Rn. 496f).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2020 - 4 K 207/18

    Kalkulation von Kostenbeiträgen für die Nutzung von kommunalen

    Das Gericht hat vielmehr zu der Rechtmäßigkeit von einkommensbezogenen Gebührenstaffeln lediglich entschieden (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Juli 2013 - 12 A 1530/12 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 -, juris, Rdnr. 4), dass auch der höchste Elternbeitrag die anteilsmäßigen rechnerischen Kosten des Leistungsträgers für die Einrichtung nicht übersteigen darf.

    Dass die angegriffene Satzung gegen das abgabenrechtliche Äquivalenzprinzip (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2019 - OVG 6 A 6.17 -, juris; Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. A., § 90 Rdnr. 42) bzw. den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 -, juris; Schlegel/Voelzke, a.a.O., § 90 Rdnr. 35) verstößt (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5. September 2018 - 12 A 181/17 -, juris), ist nach den oben vorgenommenen Darlegungen weder ersichtlich noch von den Antragstellern hinreichend substanziiert geltend gemacht.

  • OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17

    Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis;

    Bei der Erhebung von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII ist der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG ergebende Grundsatz der Abgabengerechtigkeit zu beachten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 21.6.2013 - 4 LA 102/12 - Rn. 3, juris; Hess. VGH , Beschl. v. 4.3.2014 - 5 C 2331/12.N -, ESVGH 64, 211; BVerfG, Beschl. v. 10.3.1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332; Driehaus, Kommunalabgabenrecht § 6 Rn. 496 f).
  • VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, die

    Auch wenn die Betriebskosten nicht vollständig über die Kostenbeiträge finanziert werden, handelt es sich bei den Kostenbeiträgen weiterhin um eine Art Gegenleistung oder Entgelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1997, a. a. O.), für deren Erhebung unter anderem der Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gilt (Nds. OVG, Beschluss vom 21.06.2013 - 4 LA 102/12 -, NJW 2013, 3387).
  • VG Magdeburg, 21.02.2014 - 4 B 351/13

    Erhebung von Elternbeiträgen für die auswärtige Kinderbetreuung durch die

    Bei den streitgegenständlichen Kostenbeiträgen gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII, die der Finanzierung der öffentlichen Jugendhilfe dienen (vgl. dazu: OVG Niedersachsen, Beschl. v. 21.06.2013 - 4 LA 102/12; juris, m. w. N.), handelt es sich um solche öffentlichen Abgaben im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.
  • VGH Hessen, 04.11.2019 - 5 A 297/19

    Staffelung von Kindertagesstättengebühren nach täglichen Betreuungszeiten.

    Ein Verstoß gegen diese Grundsätze liegt erst dann vor, wenn das Entgelt die anteilmäßigen rechnerischen Kosten der staatlichen Leistung erheblich übersteigt (BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 a.a.O., Juris Rn. 68; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - 4 LA 102/12 -, Juris Rn. 3 = NJW 2013, 3387; Senatsbeschluss vom 4. März 2014 a.a.O.).
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